19.07.2010|Reinickendorf
(17.07.2010) Märkische Allgemeine
Berliner Rathaussaal musste rechtsextremer NPD uneingeschränkt überlassen werden / Urteil von bundesweiter Bedeutung
Die rechtsextreme NPD hat sich mit einer Klage gegen unliebsame Mietklauseln beim Berliner Verwaltungsgericht durchgesetzt. Nach einem am Freitag verkündeten Urteil sind Klauseln unzulässig, in denen sich die NPD verpflichten muss, dass im angemieteten Veranstaltungssaal keine antidemokratischen, rassistischen oder antisemitischen Äußerungen fallen (Az.: VG 2 K 93.09). Aus Sicht der Verwaltungsrichter darf eine Raumvergabe an eine nicht verbotene Partei nicht an solche Auflagen geknüpft werden. Mit den Klauseln wollten die zwölf Berliner Bezirksbürgermeister der NPD das Leben schwer machen.
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